Allgemeine Schulpflicht und Austauschschüler
Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir!
Für Hogwarts besteht eine Schulpflicht für alle magischen Kinder aus England, Schottland und Irland. Diese Schulpflicht erstreckt sich von der 1. bis zur 5. Klasse, das bedeutet zumindest bis zu den ZAG Prüfungen. Die ZAG Prüfungen müssen dabei nicht mehr abgelegt werden, einem Schüler steht es frei die Schulbildung vor den Prüfungen abzubrechen, jedoch muss das 5. Schuljahr beendet werden.Sie wird vom Zaubereiministerium durchgesetzt und nur in sehr seltenen Fällen dürfen Kinder zu Hause unterrichtet werden.
Austauschschüler
Selbstverständlich nimmt Hogwarts auch Austauschschüler aus anderen Schulen auf und integriert diese in den Unterricht. Sie werden wie alle anderen Schüler vom sprechenden Hut in ein Haus eingeteilt und dürfen anschließend je nach Jahrgang ihre ZAG oder UTZ Kurse wählen. In diesem Fall müssen sie keine bestimmten Noten aufweisen, um ein Fach zu belegen, da die Lehrinhalte der anderen Schule von jenen in Hogwarts abweichen.