Allgemeine Schulpflicht und Austauschschüler | |
Allgemeine Schulpflicht und Austauschschüler
Allgemeine Schulpflicht und Austauschschüler Für Hogwarts besteht eine Schulpflicht für alle magischen Kinder aus England, Schottland und Irland. Diese Schulpflicht erstreckt sich von der 1. bis zur 5. Klasse, das bedeutet zumindest bis zu den ZAG Prüfungen. Die ZAG Prüfungen müssen dabei nicht mehr abgelegt werden, einem Schüler steht es frei die Schulbildung vor den Prüfungen abzubrechen, jedoch muss das 5. Schuljahr beendet werden. |